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Sie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Ein Teil davon wird im Februar und ein Teil im August ausgezahlt.
Garantiertes Mittagessen in Schulen, Kindergärten und Horte, ohne zusätzliche Kosten für die Eltern.
Für eine Monatskarte gibt es in der Regel einen Zuschuss. Anforderungen: Die Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen.
Allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Hilfe benötigen, werden Angebote zur Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben der Gemeinschaft angeboten.
Übernahme der Kosten für ein- und mehrtägige Schulausflüge und für den Besuch von Kindergärten und Kindertagesstätten.
Die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen werden bezuschusst, und auch die Kosten für Sportgeräte werden teilweise übernommen.