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Lernförderung beantragen
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Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) des sog. "Bildungspaketes" der Bundesregierung können seit 2011 Familien, die:

Arbeitslosengeld II

Sozialgeld

Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG

Kinderzuschlag

Wohngeld

beziehen, Nachhilfe/Lernförderung kostenlos erhalten. Dies ist möglich für hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Lernförderung beantragen

In der Regel können Sie das Antragsformular für Lernförderung von der Homepage Ihrer Stadt oder des Jobcenters herunterladen.

Alternativ sprechen Sie direkt Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt).

Oder Sie kontaktieren die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.

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In der Regel können Sie das Antragsformular für Lernförderung von der Homepage Ihrer Stadt oder des Jobcenters herunterladen.

Alternativ sprechen Sie direkt Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt).

Oder Sie kontaktieren die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.