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Kostenlose Nachhilfe beantragen

Bildung und Teilhabe Paket deiner Stadt nutzen

Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) des sog. "Bildungspaketes" der Bundesregierung können seit 2011 Familien, die:

Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
Kinderzuschlag
Wohngeld
beziehen, Nachhilfe/Lernförderung kostenlos erhalten. Dies ist möglich für hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Lernförderung beantragen

In der Regel können Sie das Antragsformular für Lernförderung von der Homepage Ihrer Stadt oder des Jobcenters herunterladen.
Alternativ sprechen Sie direkt Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt).
Oder Sie kontaktieren die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.

Du benötigst ein Schreiben von deinem Klassenlehrer

Bestätigung von dem Klassenlehrer, dass Ihr Kind Nachhilfe benötigt um seine schulischen Ziele zu erreichen.

Kontakt mit uns aufnehmen

Nun melden Sie sich bei den Wissensexperten, wir bestätigen Ihnen, dass wir die Nachhilfe Ihres Kindes übernehmen.

Unterlagen beim Jobcenter/Stadt einreichen

Mit dem Schreiben aus der Schule und dem Angebot für Nachhilfe von den Wissensexperten gehen Sie zum Jobcenter oder zur Stadt und weisen darauf hin, dass Sie Ihr Kind bei den Wissensexperten im Rahmen von Bildung und Teilhabe fördern lassen möchten.

Bestätigung bei uns einreichen

Nun müssen Sie nur noch die Bestätigung bei den Wissensexperten vorlegen und Sie bekommen sofort Termine für die kostenlose Nachhilfe. Der Nachhilfelehrer meldet sich danach zeitnah bei Ihnen um mit dem Einzelunterricht zu beginnen.