Arbeitslosengeld II
Sozialgeld
Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
Kinderzuschlag
Wohngeld
beziehen, Nachhilfe/Lernförderung kostenlos erhalten. Dies ist möglich für hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
In der Regel können Sie das Antragsformular für Lernförderung von der Homepage Ihrer Stadt oder des Jobcenters herunterladen.
Alternativ sprechen Sie direkt Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt).
Oder Sie kontaktieren die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.
In der Regel können Sie das Antragsformular für Lernförderung von der Homepage Ihrer Stadt oder des Jobcenters herunterladen.
Alternativ sprechen Sie direkt Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt).
Oder Sie kontaktieren die Mitarbeiter der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.