Bildung und Teilhabe (BuT)
Lernförderung, die nicht am Einkommen scheitern soll.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten einer geeigneten Lernförderung unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Wir unterstützen Sie dabei, den Nachhilfebedarf konkret zu beschreiben und eine passende Lehrkraft zu finden.

Wer kann BuT nutzen?
Förderung ist bei mehreren Sozialleistungen möglich.
Bildung und Teilhabe kann insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene infrage kommen, deren Familie Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Für Lernförderung gelten zusätzliche Voraussetzungen; die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.
- Lernförderung kann auch ohne akute Versetzungsgefährdung möglich sein.
- Die Schule bestätigt üblicherweise den konkreten Förderbedarf.
- Ein vergleichbares schulisches Angebot darf nicht ausreichen oder verfügbar sein.
- Die Abläufe und benötigten Unterlagen unterscheiden sich regional.
So geht es weiter
In drei Schritten zur Lernförderung
Förderbedarf klären
Sprechen Sie mit der Schule. Für die Lernförderung wird in der Regel eine Bestätigung benötigt, dass zusätzlicher Förderbedarf besteht.
BuT-Leistung beantragen
Je nach Leistungsbezug ist das Jobcenter oder die zuständige Stelle Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Ihres Landkreises verantwortlich.
Passende Lernförderung finden
Nennen Sie uns Fach, Klassenstufe, Wohnort und gewünschten Förderumfang. Wir klären, welche Unterstützung fachlich und organisatorisch möglich ist.
Nächster Schritt
Wir finden die passende Nachhilfe für Ihr Kind.
Schildern Sie kurz die aktuelle Situation. Wir melden uns persönlich und schlagen eine passende Lehrkraft oder ein sinnvolles Lernformat vor.
Als Lehrkraft bewerben